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edv:sonstiges:datenschutz

Datenschutz, Verschlüsselung von Dateien

Mit Ausgabe der Netbooks muss jeder Lehrer den Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke unterschreiben. Dieser wird/wurde Euch per Intrexx zugestellt und kann auch hier im Wiki heruntergeladen werden: Datenschutz-Formular

Mit der Nutzungsvereinbarung zu den Laptops/Netbooks (siehe Nutzungsvereinbarung) nehmt ihr auch Anlage 3 (siehe unten) zur Kenntnis

Allgemeine Hinweise:

  1. dienstliche Emails: nach Aussagen des RP und Landesdatenschutz ist es nicht statthaft, dass dienstliche Emails vom Belwue-Konto auf die privaten Email-Konten umgeleitet werden. Das heißt? Dienstliche Emails müssen im passwortgeschützten Belwue-Konto geöffnet und auch dort belassen werden.
  2. Zum anderen kann es nicht sein, dass schülerbezogene Daten und aktuelle Zeugnislisten (auch vor Konferenzen!) ungeschreddert in Papierkörben oder Tischen etc. landen. Dafür steht im geschlossenen Bereich (EG), zwischen Sekretariat und Zimmer des Schulleiters ein Aktenvernichter. Dieser ist dafür gedacht, auch solche Dokumente zu vernichten.
  3. Außerdem dürfen in den „klassischen“ Klassenbücher keine Klassenlisten mit Geburtsdaten, Heimatadressen und/oder Betriebsadressen der Schülerinnen und Schüler abgelegt werden. Für das Klassenbuch gibt es die Klassenkurzlisten (nur Name, Vorname). Die anderen Listen sind nicht für den allgemeinen Gebrauch vorgesehen.
  4. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie persönlich beim Verlassen der jeweiligen Computerräume wie auch Lehrerzimmer (als letzte, letzter) die jeweiligen Rechner herunterfahren. Dies schont nicht nur die Umwelt und mindert die Energiekosten, sondern schützt auch sensible Daten vor unautorisiertem Zugriff.

Für die technische Umsetzung gibt es eine kurze Video-Anleitung für Word, Excel und Openoffice, wo beschrieben wird, wie ihr der Verschlüsselungspflicht von personenbezogenen Daten nachkommt.

http://edv.fwg-freiburg.de ⇒ Datenschutz_Dateien_verschluesseln

Weitere Links: Kultus BW - Datenschutz an Schulen


Anlage 3

Datenschutzrechtliche Hinweise für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Genehmigung

Der Schulleiter muss über Art und Umfang der vorgesehenen Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem privaten Datenverarbeitungsgerät einer Lehrkraft informiert sein und dieser Datenverarbeitung schriftlich zustimmen. Die Schulleitung und ggfs. der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat gegenüber der Lehrkraft einen Auskunftsanspruch über die auf dem privaten Gerät gespeicherten dienstlichen personenbezogenen Daten. Besonders sensible Daten, etwa über das Verhalten von Schülerinnen und Schülern, dürfen nicht auf dem privaten Datenverarbeitungsgerät verarbeitet werden.

Verhinderung von ungewollten Zugriffen

Die Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten müssen durch folgende Maßnahmen geschützt werden:

  1. Das private Datenverarbeitungsgerät wird durch ein geheimes Passwort geschützt.
  2. Das private Datenverarbeitungsgerät sollte nicht von Dritten genutzt werden.
    Sollte dies nicht zu vermeiden sein, sollten verschiedene Benutzerprofile eingerichtet und der Zugriff auf die dienstlichen Daten geschützt werden.
  3. Das eingesetzte Betriebssystem wird mit den jeweils neuesten Sicherheitsupdates geschützt.
  4. Soweit sich das Datenverarbeitungsgerät im Internet befindet oder andere Schnittstellen nach außen besitzt, muss neben dem Browser, ein Virenschutzprogramm und eine Firewall verwendet werden, für deren Aktualität (automatische Updatefunktion) zu sorgen ist.
  5. Bei der Nutzung von Webportalen darf das eingegebene Passwort nicht im Browser gespeichert werden für weitere Sitzungen. Dies verhindert die unberechtigte Nutzung des Webportals durch andere Nutzer Ihres privaten Umfelds, z. B. durch im Haushalt wohnende Kinder.
  6. Die Nutzung fremder Internetzugänge ist verboten (z. B. in Internet-Cafes oder Hot-Spots an öffentlichen Plätzen).
  7. Legen Sie die dienstlichen Daten nur auf verschlüsselten und durch Passwörter geschützten Datenträgern ab. Empfohlen wird z. B. ein USB-Stick, auf dem die Daten verschlüsselt abgelegt werden und der durch ein Passwort geschützt ist.
  8. Es ist eine Erklärung zur Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte auszufüllen und abzugeben.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie im Internet auf der Webseite des BSI für Privatpersonen, welche unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/ zu erreichen ist.

AZ

edv/sonstiges/datenschutz.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/19 23:19 (Externe Bearbeitung)